Abgeltungsteuer » festgeld-tagesgeld.de
Ab dem 01.01.2009 gilt auch für die Geldanlagen Festgeld und Tagesgeld die einheitliche Abgeltungsteuer in Höhe von 25% auf gutgeschriebene Zinsen. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag und individuell nach Anleger die Kirchensteuer. Zusammengefasst sind das ca. 28%.
Die Abgeltungsteuer greift aber nur, wenn ihr sogenannter Freistellungsauftrag ausgeschöpft ist. Achten sie bei seiner Erteilung darauf, dass sie die Grenzen für den Sparerfreibetrag einhalten.