Freistellungsauftrag » festgeld-tagesgeld.de
Sie als Anleger können ihrer Bank einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge (auch FSA genannt) erteilen, damit gutgeschriebene Zinsen nicht besteuert werden.
Der zu ihrer Verfügung stehende Freistellungsbetrag kann auch auf mehrere Kreditinstitute aufgeteilt werden. Es gelten dabei insgesamt folgende Höchstgrenzen:
- Ledige 801€
- Verheiratete 1.602€
Mit Einführung der Abgeltungsteuer ab 01.01.2009 änderte sich für viele Anleger nichts, da die Höhe der Freibeträge gleich bleibt (siehe hierzu auch Sparer-Pauschbetrag). Ein Freistellungsauftrag bleibt weiterhin gültig.