Kapitalertragsteuer » festgeld-tagesgeld.de

Die Kapitalertragsteuer auf Zinsen beträgt in Deutschland 30% plus 5,5% Solidaritätszuschlag und wird als Zinsabschlag an das Finanzamt abgeführt, wenn der Freistellungsauftrag ausgeschöpft ist oder keine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt.

Die Kapitalertragsteuer wurde am 01.01.2009 durch die Abgeltungsteuer ersetzt.

 

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