Kapitalertragsteuer » festgeld-tagesgeld.de
Die Kapitalertragsteuer auf Zinsen beträgt in Deutschland 30% plus 5,5% Solidaritätszuschlag und wird als Zinsabschlag an das Finanzamt abgeführt, wenn der Freistellungsauftrag ausgeschöpft ist oder keine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt.
Die Kapitalertragsteuer wurde am 01.01.2009 durch die Abgeltungsteuer ersetzt.