Sparerfreibetrag » festgeld-tagesgeld.de
Beim Sparerfreibetrag blieben bis Ende 2008 Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen und Dividenden) bis zu einer festgelegten Höhe steuerfrei, wenn ein entsprechender Freistellungsauftrag erteilt wurde.
Der Freibetrag betrug noch im Jahr 2008 für:
- Ledige 750€
- Verheiratete 1.500€
Hinzugerechnet werden durfte eine Werbungskostenpauschale. Und zwar für:
- Ledige 51€
- Verheiratete 102€
Der Sparerfreibetrag und die Werbungskostenpauschale entsprechen in ihrer Höhe ab 01.01.2009 dem neuen Sparer-Pauschbetrag.